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Rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht

11. Okt.
1 Min. Lesezeit

Eine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht nennt man Vollmacht. Sie kann gegenüber dem Vertreter selbst (Innenvollmacht) oder gegenüber dem Dritten (Außenvollmacht) erteilt werden. Eine Spezialvollmacht berechtigt den Vertreter dazu, ein bestimmtes Geschäft abzuschließen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 65 f.)


Beispiel: V bevollmächtigt S, für ihn einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Die Vollmacht gilt für genau dieses Geschäft.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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