Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft ist ein rechtlicher Vorgang, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht und darauf gerichtet ist, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Man unterscheidet einseitige Rechtsgeschäfte (z. B. Kündigung oder Testament) und mehrseitige Rechtsgeschäfte, insbesondere Verträge. Grundlage jedes Rechtsgeschäfts ist die Willenserklärung, die aus einem objektiven Element (der Erklärung) und einem subjektiven Element (dem Willen) besteht. (vgl. Fischer 2023, S. 90 ff.)
Beispiel: Wenn eine Person ein Fahrrad kaufen möchte und der Verkäufer zustimmt, geben beide eine Willenserklärung ab (Angebot und Annahme). Dadurch entsteht ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, durch das der Käufer zur Zahlung und der Verkäufer zur Übergabe des Fahrrads verpflichtet wird (Kaufvertrag).
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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