Rechtsbehelfsverfahren
Das Rechtsbehelfsverfahren ist das Verfahren zur Überprüfung steuerlicher Entscheidungen. Es gliedert sich in ein außergerichtliches Verfahren mit dem Einspruch beim Finanzamt und ein gerichtliches Verfahren mit der Klage vor dem Finanzgericht (FG) sowie gegebenenfalls Revision oder Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH). (vgl. Puke 2023, S. 218)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger ist mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden. Er legt zunächst Einspruch beim Finanzamt ein. Wird dieser abgelehnt, kann er Klage beim Finanzgericht erheben. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision oder Beschwerde zum BFH eingelegt werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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