Rechtsbehelfe
Rechtsbehelfe sind gesetzlich vorgesehene Mittel, mit denen sich Steuerpflichtige gegen Entscheidungen der Finanzbehörden oder Gerichte wehren können. Man unterscheidet zwischen außergerichtlichen Rechtsbehelfen (z. B. Einspruch) und gerichtlichen Rechtsbehelfen (z. B. Klage, Revision oder Beschwerde). (vgl. Puke 2023, S. 218)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hält seinen Einkommensteuerbescheid für fehlerhaft und legt Einspruch beim Finanzamt ein. Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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