Rechtliches Unbundling
- Andreas Armster

- 25. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Rechtliches Unbundling bezeichnet die gesellschaftsrechtliche Trennung des Netzbetriebs vom übrigen Energieversorgungsunternehmen, indem der Netzbereich in eine eigene rechtlich selbstständige Gesellschaft (z. B. GmbH) ausgegliedert wird, um einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb sicherzustellen. (vgl. Linnemann 2024, S. 9 ff.)
Beispiel: Ein Stadtwerk gründet für den Stromnetzbetrieb und Gasnetzbetrieb eine eigene Netzgesellschaft (z. B. eine GmbH), die rechtlich unabhängig vom Stromvertrieb und Gasvertrieb des Stadtwerks arbeitet.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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