Rechtliches Interesse
Ein rechtliches Interesse liegt vor, wenn eine Person durch ein Rechtsverhältnis oder einen Rechtsstreit unmittelbar betroffen ist und deshalb ein rechtlich anerkanntes Interesse an einer bestimmten Handlung oder Entscheidung hat. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 508)
Beispiel: Ein Erbe möchte die Akten eines Nachlassverfahrens einsehen, um seine Erbansprüche nachzuweisen. Da seine rechtlichen Ansprüche betroffen sind, hat er ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare