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Rechtliche Nutzungsdauer

Die rechtliche Nutzungsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Investitionsobjekt aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen genutzt werden darf, auch wenn es technisch noch funktionsfähig und wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar wäre. Typische Beispiele sind zeitlich befristete Lizenzen, Patente oder Mietverträge und Leasingverträge. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 90 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Softwarelizenz, die vertraglich auf fünf Jahre begrenzt ist. Obwohl die Software nach diesen fünf Jahren technisch noch einwandfrei funktioniert und weiterhin genutzt werden könnte, darf sie rechtlich nicht mehr eingesetzt werden. Die rechtliche Nutzungsdauer der Investition beträgt daher fünf Jahre.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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