Rechtfertigung der Entscheidung
- Andreas Armster

- 9. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Die Rechtfertigung der Entscheidung bezeichnet die nachträgliche Begründung oder Erklärung einer getroffenen Wahl, um sie gegenüber sich selbst oder anderen als sinnvoll, richtig oder nachvollziehbar darzustellen. (vgl. Kleinjohann 2024, S. 101)
Beispiel: Jemand kauft ein teures Smartphone und erklärt anschließend, dass es sich gelohnt hat, weil die Kamera besonders gut für Urlaubsfotos sei, obwohl der Preis höher war als geplant.
Kleinjohann, M. (2024): Grundlagen der Werbung. Theorie – Markt – Ethik – Recht. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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