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Rechte

10. März
1 Min. Lesezeit

Rechte sind unkörperliche Rechtsobjekte, also nicht greifbare Güter wie Forderungen oder Persönlichkeitsrechte, auf die sich rechtliche Ansprüche beziehen können. (vgl. Fischer 2023, S. 90)


Beispiel: Eine Person hat das Recht, von einem Schuldner die Rückzahlung eines geliehenen Geldbetrags zu verlangen.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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