Recht auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist das Recht einer Person, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Anbieter übertragen zu lassen. (vgl. Kaufmann/Mülder 2023, S. 546 ff.)
Beispiel: Ein Nutzer lädt seine gespeicherten Daten von einem Online-Dienst herunter, um sie bei einem anderen Anbieter weiterzuverwenden.
Kaufmann, J.; Mülder, W. (2023): Grundkurs Wirtschaftsinformatik. Eine kompakte und praxisorientierte Einführung. 10. Auflage. Wiesbaden: Springer Vieweg




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