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Recht auf Datenübertragbarkeit

6. Apr.
1 Min. Lesezeit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist das Recht einer Person, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Anbieter übertragen zu lassen. (vgl. Kaufmann/Mülder 2023, S. 546 ff.)


Beispiel: Ein Nutzer lädt seine gespeicherten Daten von einem Online-Dienst herunter, um sie bei einem anderen Anbieter weiterzuverwenden.


Kaufmann, J.; Mülder, W. (2023): Grundkurs Wirtschaftsinformatik. Eine kompakte und praxisorientierte Einführung. 10. Auflage. Wiesbaden: Springer Vieweg

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