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Rechnungslegungsvorschriften

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Rechnungslegungsvorschriften sind die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), die Kaufleute zur ordnungsgemäßen Buchführung, Bilanzierung, Erstellung des Jahresabschlusses und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichten. Sie sollen eine vollständige, richtige und nachvollziehbare Darstellung der Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage eines Unternehmens gewährleisten. (vgl. Puke 2023, S. 216 f.)


Beispiel: Ein Kaufmann erstellt zum Jahresende einen Jahresabschluss und bewahrt seine Buchungsbelege zehn Jahre lang auf. Damit erfüllt er die Rechnungslegungsvorschriften des HGB.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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