Rechnungslegungspflicht
Rechnungslegungspflicht bedeutet, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß zu dokumentieren und am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (z. B. Bilanz und GuV) zu erstellen und (je nach Rechtsform und Größe) offenzulegen. Grundlage sind vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 210 f.)
Beispiel: Eine GmbH ist rechnungslegungspflichtig und muss zum Jahresende eine Bilanz und Gewinnrechnung und Verlustrechnung erstellen. Diese werden im Bundesanzeiger veröffentlicht, damit z. B. Banken und Geschäftspartner die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilen können.
Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe




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