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Rechnungslegung

13. Sept.
1 Min. Lesezeit

Rechnungslegung bezeichnet die Dokumentation der wirtschaftlichen Vorgänge eines Unternehmens. Sie dient sowohl externen Zwecken, z. B. für die Handelsbilanz und Steuerbilanz, als auch internen Zwecken, z. B. für Kostenrechnung und Finanzplanung. Die entsprechenden Daten werden durch das Rechnungswesen erfasst. (vgl. Schneck 2018, S. 827 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erzielt im Jahr 1 Mio. € Umsatz und hat 700.000 € Kosten. Im Rahmen der Rechnungslegung werden diese Geschäftsvorgänge erfasst und anschließend im Jahresabschluss dargestellt. Dadurch können beispielsweise Eigentümer, Banken, Finanzamt oder andere Interessierte die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beurteilen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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