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Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben gemäß § 250 HGB. Sie erfassen Zahlungen, die wirtschaftlich einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag für Zeiträume danach (z. B. im Voraus gezahlte Miete), passive Rechnungsabgrenzungsposten erfassen Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für zukünftige Perioden darstellen (z. B. im Voraus erhaltene Miete). Sie sichern die Einhaltung des Periodisierungsprinzips und beeinflussen das Ergebnis korrekt. (vgl. Hubert 2023, S. 124 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen zahlt am 1. Dezember 3.000 € für eine Versicherung, die vom 1. Dezember bis zum 30. November des Folgejahres gilt. Da nur ein Zwölftel (250 €) dieser Zahlung das laufende Geschäftsjahr betrifft, werden 2.750 € als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. So wird der Aufwand korrekt auf das kommende Jahr verteilt.


Hubert, B. (2023): Einführung in die Bilanzierung und Bewertung. Grundlagen im Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler

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