Realsteuern
Realsteuern sind Steuern, die an ein Steuerobjekt (z. B. Grundstück oder Gewerbebetrieb) anknüpfen, ohne die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 171)
Beispiel: Die Grundsteuer wird für ein Grundstück erhoben, unabhängig vom Einkommen oder Familienstand des Eigentümers.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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