top of page
Affiliate.png

Realsteuern

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Realsteuern sind Steuern, die an ein Steuerobjekt (z. B. Grundstück oder Gewerbebetrieb) anknüpfen, ohne die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 171)


Beispiel: Die Grundsteuer wird für ein Grundstück erhoben, unabhängig vom Einkommen oder Familienstand des Eigentümers.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page