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Reallohn

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Der Reallohn ist der um die Inflation bereinigte Lohn. Er gibt an, wie viel Kaufkraft der Lohn tatsächlich hat. Eine Reallohnerhöhung entspricht der Nominallohnerhöhung abzüglich der Inflationsrate. (vgl. Beck 2011, S. 118 f.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält eine Nominallohnerhöhung von 5 %. Gleichzeitig beträgt die Inflationsrate 3 %. Der Reallohn steigt in diesem Fall um 2 %, da 5 % (Nominallohn) - 3 % (Inflation) = 2 % (Reallohn).


Beck, B. (2011): Makroökonomie. Zürich: vdf Hochschulverlag

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