Realkapitalerhaltung
- Andreas Armster

- 1. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Realkapitalerhaltung bedeutet, dass nicht nur der nominale Betrag, sondern die Kaufkraft des Eigenkapitals erhalten bleiben soll. Ein Gewinn gilt erst dann als ausschüttungsfähig, wenn das Eigenkapital am Periodenende, bereinigt um Geldwertveränderungen (Inflation), höher ist als zu Periodenbeginn. (vgl. Roos 2024, S. 54 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen startet mit einem Eigenkapital von 100.000 €. Im Jahr erzielt es einen Gewinn von 10.000 €, gleichzeitig beträgt die Inflation 5 %. Zur Erhaltung der Kaufkraft müssen 5.000 € (5 % von 100.000 €) im Unternehmen verbleiben. Nur die verbleibenden 5.000 € gelten als ausschüttungsfähiger Gewinn.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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