Realisationsprinzip
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne erst dann im Jahresabschluss ausgewiesen werden dürfen, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert, also wirtschaftlich verwirklicht worden sind. Gewinne, die noch nicht endgültig entstanden sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 119)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt am Bilanzstichtag Ware, die es für 100 € eingekauft hat. Obwohl der Marktpreis inzwischen auf 120 € gestiegen ist, darf der Gewinn von 20 € aufgrund des Realisationsprinzips noch nicht ausgewiesen werden, weil die Ware noch nicht verkauft wurde und der Gewinn somit nicht realisiert ist.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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