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Realgüter

4. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Realgüter sind materielle oder immaterielle Güter. Zu den materiellen Realgütern zählen Immobilien und Mobilien, beispielsweise Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge. Immaterielle Realgüter umfassen Leistungswerte und wirtschaftliche Tatbestände wie Arbeitsleistungen, Dienstleistungen oder Kapital. Der Gegensatz zu Realgütern sind Nominalgüter, also beispielsweise Geld und Geldforderungen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 201)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt ein Fabrikgebäude und Maschinen als materielle Realgüter. Die Arbeitsleistung seiner Beschäftigten und die von einer externen Beratungsfirma erbrachten Dienstleistungen sind immaterielle Realgüter. Die 50.000 € auf seinem Bankkonto zählen dagegen zu den Nominalgütern.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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