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Raubversicherung

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Raubversicherung ist eine Versicherung, die Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub absichert. Versichert sind Sachen, die durch einen Einbruch oder einen entsprechenden Versuch gestohlen, zerstört oder beschädigt werden. Ein Einbruch liegt beispielsweise vor, wenn der Täter gewaltsam in Räume eindringt oder sich mit einem falschen oder gestohlenen Schlüssel Zutritt verschafft. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 197)


Beispiel: Ein Täter bricht gewaltsam in ein Geschäft ein und stiehlt Bargeld und technische Geräte. Außerdem beschädigt er beim Einbruch eine Tür. Die Raubversicherung kann den entstandenen Schaden an den versicherten Sachen und die Beschädigungen grundsätzlich abdecken.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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