Rangänderung
Eine Rangänderung ist die Änderung der Reihenfolge eingetragener Rechte im Grundbuch. Sie betrifft vor allem Grundpfandrechte und legt fest, welches Recht im Falle einer Verwertung des Grundstücks zuerst berücksichtigt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 501)
Beispiel: Auf einem Grundstück sind zwei Grundschulden eingetragen. Durch eine Rangänderung wird die zweite Grundschuld an die erste Stelle gesetzt. Muss das Grundstück später verkauft werden, wird die Forderung des nun vorrangigen Gläubigers zuerst erfüllt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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