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Rangvorbehalt

25. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Rangvorbehalt ist das Recht eines Grundstückseigentümers, sich bei der Eintragung eines Rechts im Grundbuch vorzubehalten, später ein anderes Recht mit einem höheren Rang eintragen zu lassen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 501)


Beispiel: Ein Grundstück wird zunächst mit einer Grundschuld für Bank A belastet. Gleichzeitig wird ein Rangvorbehalt eingetragen. Später kann dadurch eine Grundschuld für Bank B im Grundbuch vor der Grundschuld von Bank A eingetragen werden, obwohl sie erst später bestellt wurde.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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