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Rangspezialisierung

29. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Rangspezialisierung bezeichnet die vertikale Trennung von Entscheidungsaufgaben und Ausführungsaufgaben, bei der Entscheidungsspezialisten den Ausführungsspezialisten übergeordnet sind und Weisungsbefugnis besitzen. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 245)


Beispiel: In einer Produktionsabteilung entscheidet der Abteilungsleiter über den Produktionsplan (Entscheidungsspezialist), während die Mitarbeiter die Maschinen bedienen und die Produkte herstellen (Ausführungsspezialisten).


Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag

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