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Rangprinzip

Das Rangprinzip bedeutet, dass bei mehreren Rechtsquellen die höherstehende Norm stets Vorrang vor der niedrigerstehenden hat. Eine rangniedrigere Regelung darf die höherrangige nicht unterschreiten oder abändern. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 262 ff.)


Beispiel: Das Gesetz schreibt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr vor. Ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag darf nicht weniger Urlaub, z. B. nur 30 Tage, festlegen. Die höherrangige gesetzliche Regelung setzt den Mindeststandard, den die niedrigrangige vertragliche Regelung nicht unterschreiten darf.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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