Im Rangfolgeverfahren werden die Stellen eines Unternehmens miteinander verglichen, indem jeweils zwei Positionen hinsichtlich ihres Schwierigkeitsgrades gegenübergestellt werden. Auf diese Weise entsteht eine Rangliste, bei der die anspruchsvollste Stelle an oberster Stelle steht und die Position mit den geringsten Anforderungen am Ende. (vgl. Huf 2020, S. 74)
Beispiel: Ein Unternehmen bewertet die Positionen seiner Mitarbeiter und ordnet die Stelle des Abteilungsleiters als anspruchsvoller ein als die des Sachbearbeiters, sodass der Abteilungsleiter in der Rangliste höher eingestuft wird.
Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler
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