Die Randbelegschaft umfasst Beschäftigte, die nicht den Kriterien der Stammbelegschaft entsprechen, also entweder befristet, in Teilzeit, als Zeitarbeitskräfte oder auf geringfügiger Basis tätig sind. Diese Beschäftigungsformen werden auch als atypisch bezeichnet, da sie von den unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnissen der Stammbelegschaft abweichen. (vgl. Huf 2020, S. 6)
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen stellt zusätzliche Zeitarbeitskräfte ein, um in einer Produktionsspitze auszuhelfen. Diese Zeitarbeitskräfte gehören zur Randbelegschaft, da sie nur befristet und nicht dauerhaft im Unternehmen arbeiten.
Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler
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