Rückwärtskalkulation
- Andreas Armster

- 15. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Die Rückwärtskalkulation ist ein Verfahren, bei dem ausgehend vom am Markt erzielbaren Verkaufspreis schrittweise (unter Berücksichtigung von Rabatten, Skonti und gewünschtem Gewinn) die maximal zulässigen Selbstkosten eines Produkts ermittelt werden. (vgl. Schmidt 2022, S. 151 ff.)
Beispiel: Beim Fahrradmodell Cross beträgt der Listenverkaufspreis 423,53 €. Nach Abzug von 15 % Rabatt ergibt sich ein Zielverkaufspreis von 360,00 €. Zieht man davon 1 % Skonto ab, erhält man einen Barverkaufspreis von 356,40 €. Da in diesem Preis ein Gewinnaufschlag von 20 % enthalten ist (59,40 €), ergeben sich maximale Selbstkosten von 297,00 € pro Stück.
Schmidt, A. (2022): Kostenrechnung. Grundlagen der Vollkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung und Plankostenrechnung sowie des Kostenmanagements. 9. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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