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Quotitätsprinzip

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Das Quotitätsprinzip bedeutet, dass zuerst der Steuersatz (oder Subventionssatz) festgelegt wird. Wie hoch die gesamten Steuereinnahmen oder Subventionen ausfallen, ergibt sich erst nach der Anwendung des Tarifs. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 170)


Beispiel: Der Staat legt einen Mehrwertsteuersatz von 19 % fest. Wie viele Steuereinnahmen dadurch erzielt werden, hängt erst vom tatsächlichen Umsatz ab.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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