Quotenregelung
Die Quotenregelung besagt, dass eine Versicherung ihre Leistung bei einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden nur entsprechend dem Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers kürzen darf. Nur bei vorsätzlichem Handeln kann die Versicherung die Leistung vollständig verweigern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 500)
Beispiel: Ein Hausbesitzer vergisst, ein Fenster zu schließen, wodurch bei einem Sturm ein Wasserschaden entsteht. Die Versicherung kann ihre Leistung wegen der Fahrlässigkeit teilweise kürzen, muss den Schaden aber nicht vollständig ablehnen. Hätte der Versicherte den Schaden absichtlich verursacht, müsste die Versicherung nicht zahlen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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