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Qualifikationsmacht

15. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Qualifikationsmacht ist die Fähigkeit, Einfluss aufgrund von Wissen, Können, Fähigkeiten oder spezieller Expertise auszuüben. Wer über wertvolles Fachwissen verfügt, kann andere überzeugen oder Entscheidungen beeinflussen, auch ohne formale Position oder Sanktionsrechte. (vgl. Krumm 2024, S. 69 ff.)


Beispiel: Ein erfahrener IT-Sicherheitsberater wird von der Unternehmensleitung konsultiert, um ein kritisches Sicherheitsproblem zu lösen. Obwohl er keine leitende Position hat, hören alle Abteilungen auf seine Empfehlungen, weil seine Expertise als entscheidend für den Unternehmenserfolg gilt.


Krumm, A. (2024): Erfolg – Grundlagen wirtschaftlichen Denkens und Handelns. Keine Einführung in die BWL. Wiesbaden: Springer Gabler

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