Qualifikationsgerechtigkeit
- Andreas Armster

- 24. Juli
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Qualifikationsgerechtigkeit bedeutet, dass die Entlohnung nicht nur für die aktuell ausgeübte Arbeit gezahlt wird, sondern auch die Fähigkeiten und Qualifikationen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 414)
Beispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss und speziellen Fachkenntnissen erhält ein höheres Gehalt als ein Kollege ohne diese Qualifikationen, auch wenn beide gerade ähnliche Aufgaben erledigen.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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