Qualifikationsdefizit
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Das Qualifikationsdefizit beschreibt das Problem, dass Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zwar von der Belegschaft gewählt werden, dabei aber nicht immer fachliche Qualifikationen, sondern oft vor allem politische Interessen oder Machtverhältnisse im Vordergrund stehen, was die effektive Gremienarbeit beeinträchtigen kann. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 134 f.)
Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vor allem aufgrund seiner Gewerkschaftszugehörigkeit gewählt wird, aber wenig Erfahrung in Finanzen oder Unternehmensführung hat, was die Arbeit im Aufsichtsrat erschwert.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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