Qualifikation
- Andreas Armster
- 28. Apr.
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Qualifikation bezeichnet die Eignung und Befähigung, eine bestimmte Arbeitstätigkeit auszuführen. Sie umfasst Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Haltungen und Erfahrungen, die für die Anforderungen eines Arbeitsplatzes notwendig sind. (vgl. Schelten 2010, S. 165)
Beispiel: Ein Industriekaufmann muss kaufmännisches Fachwissen, Computerkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten besitzen.
Schelten, A. (2010): Einführung in die Berufspädagogik. 4. Auflage. Stuttgart: Franz Steiner Verlag
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