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Pächterpfandrecht

Das Pächterpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht des Pächters an den mitgepachteten Inventargegenständen, die sich in seinem Besitz befinden. Es dient zur Sicherung von Forderungen, die das mitgepachtete Inventar betreffen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 461)


Beispiel: Ein Landwirt pachtet einen Bauernhof mit Maschinen und Inventar. Hat er Ansprüche, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, kann er dafür das gesetzliche Pächterpfandrecht geltend machen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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