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Publizitätspflicht

26. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Publizitätspflicht ist die gesetzliche Pflicht bestimmter Unternehmen, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Dadurch können sich Geschäftspartner, Gläubiger und andere Interessierte über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 494)


Beispiel: Eine GmbH muss ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. So können Banken oder Lieferanten die Finanzlage des Unternehmens einsehen, bevor sie einen Kredit vergeben oder einen Vertrag abschließen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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