Publizitätsgesetz
Das Publizitätsgesetz (PublG) regelt, welche Unternehmen bestimmte Informationen über ihre wirtschaftliche Lage veröffentlichen und prüfen lassen müssen. Es betrifft insbesondere Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe bestimmte Schwellenwerte erreichen, auch wenn sie aufgrund ihrer Rechtsform eigentlich nicht zur Veröffentlichung verpflichtet wären. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)
Beispiel: Ein Einzelunternehmen hat eine Bilanzsumme von 100 Mio. €, einen Umsatz von 250 Mio. € und 8.000 Mitarbeiter. Damit überschreitet es alle drei genannten Größenmerkmale. Erfüllt es die Voraussetzungen an den maßgeblichen Abschlussstichtagen, kann es nach dem PublG verpflichtet sein, einen Jahresabschluss aufzustellen, offenzulegen und prüfen zu lassen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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