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Publizität

13. Sept.
1 Min. Lesezeit

Publizität bezeichnet die Veröffentlichung bzw. Offenlegung von Informationen eines Unternehmens, insbesondere über dessen Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage. Sie kann regelmäßig, unregelmäßig, gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig erfolgen. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft veröffentlicht jedes Jahr ihren Geschäftsbericht mit Informationen über Umsatz, Gewinn, Vermögen und Schulden. Dadurch können beispielsweise Investoren, Banken und andere Interessierte die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilen. Die Veröffentlichung kann gesetzlich vorgeschrieben sein.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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