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Publikationspflicht

4. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Publikationspflicht ist die handelsrechtliche oder durch das Publizitätsgesetz vorgeschriebene Verpflichtung eines Unternehmens, seinen Jahresabschluss und gegebenenfalls den Lagebericht zu veröffentlichen. Ob und in welchem Umfang diese Pflicht besteht, hängt insbesondere von der Rechtsform und den jeweiligen Größenmerkmalen des Unternehmens ab. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 194)


Beispiel: Eine große GmbH muss ihren Jahresabschluss und gegebenenfalls ihren Lagebericht gemäß den gesetzlichen Vorschriften offenlegen. Ein kleines Unternehmen kann aufgrund seiner Größenklasse von bestimmten Veröffentlichungspflichten befreit sein oder einen geringeren Umfang offenlegen müssen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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