Psychologische Arbeitsvertrag
- Andreas Armster

- 9. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Der psychologische Arbeitsvertrag umfasst unausgesprochene Erwartungen und wechselseitige Versprechen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die über den schriftlichen Arbeitsvertrag hinausgehen, jedoch rechtlich nicht einklagbar sind. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 153 ff.)
Beispiel: Ein Bewerber erhält im Vorstellungsgespräch die Zusage, er könne im Unternehmen „schnell Verantwortung übernehmen“. Im Arbeitsalltag bekommt er jedoch nur Routineaufgaben – er empfindet das als Vertragsbruch und verliert Motivation.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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