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Prüfungsausschuss

4. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Der Prüfungsausschuss ist eine Arbeitsgruppe innerhalb des Aufsichtsorgans eines Unternehmens, insbesondere des Aufsichtsrats. Er befasst sich mit Fragen der Bilanzpolitik, der Prüfung des Jahresabschlusses und der Zwischenabschlüsse und hält den Kontakt zum Abschlussprüfer. Beschäftigt sich das Gremium ausschließlich mit Bilanzpolitik, wird es als Bilanzausschuss bezeichnet. Der Prüfungsausschuss ist mit dem Audit Committee vergleichbar. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 194)


Beispiel: Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft richtet einen Prüfungsausschuss ein. Dieser überprüft den Jahresabschluss, bespricht mit dem Abschlussprüfer mögliche Risiken und überwacht die Rechnungslegungsprozesse. Anschließend berichtet er dem gesamten Aufsichtsrat über seine Erkenntnisse.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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