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Prüfung

13. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Prüfung bezeichnet die Kontrolle des Jahresabschlusses eines Unternehmens durch einen Wirtschaftsprüfer. Dabei wird insbesondere überprüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein ordnungsgemäßes Bild der Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage vermittelt. Die Ergebnisse werden in einem Prüfungsbericht und einem Prüfungsvermerk bzw. Bestätigungsvermerk festgehalten. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erstellt seinen Jahresabschluss. Ein Wirtschaftsprüfer kontrolliert anschließend unter anderem die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und die zugrunde liegenden Belege. Stellt er fest, dass alles ordnungsgemäß ist, erteilt er einen Bestätigungsvermerk. Dieser ist für verschiedene externe Interessengruppen wie Gesellschafter, Banken oder andere Geschäftspartner relevant.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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