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Präklusion

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Präklusion ist der Ausschluss eines Rechts oder der Berücksichtigung von Tatsachen, Erklärungen oder Beweismitteln, wenn diese nicht innerhalb der gesetzlich oder behördlich gesetzten Frist geltend gemacht werden. Nach Fristablauf können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben. (vgl. Puke 2023, S. 209)


Beispiel: Das Finanzamt setzt einem Steuerpflichtigen im Einspruchsverfahren eine Frist zur Vorlage von Belegen. Reicht er die Belege erst nach Ablauf der Frist ein, kann das Finanzamt diese aufgrund der Präklusion unberücksichtigt lassen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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