Prozessrecht
- Andreas Armster

- 17. Sept.
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Das Prozessrecht regelt den Ablauf von Gerichtsverfahren sowie die Durchsetzung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Im weiteren Sinne umfasst es auch das Insolvenzrecht, das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ordnet. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 8)
Beispiel: Eine Person verklagt ihren Nachbarn wegen Schadensersatz. Das Prozessrecht bestimmt dabei den Ablauf: von der Klageeinreichung über die Beweisaufnahme bis hin zum Urteil und – falls nötig – zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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