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Prozesskostensatz

Der Prozesskostensatz gibt an, welche Kosten pro Durchführung eines bestimmten (Haupt-)Prozesses anfallen. Er entsteht, indem die Kosten aller zugehörigen Teilprozesse – jeweils auf ihre Prozessmengen bezogen – zusammengefasst werden. Dadurch zeigt der Prozesskostensatz, wie teuer eine Prozessausführung tatsächlich ist und ermöglicht eine verursachungsgerechte Kalkulation in den indirekten Bereichen. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 386 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen ermittelt für den Hauptprozess „Auftragsbearbeitung“ die Kosten mehrerer Teilprozesse, etwa das Erfassen, Prüfen und Freigeben eines Auftrags. Nachdem für jeden Teilprozess ein Teilprozesskostensatz berechnet wurde, ergeben diese zusammen den Prozesskostensatz des Hauptprozesses. So zeigt sich beispielsweise, dass die Bearbeitung eines einzelnen Kundenauftrags insgesamt 12 Euro kostet.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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