Prozesskostenrechnung
- Andreas Armster

- 17. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Prozesskostenrechnung ist ein Verfahren zur verursachungsgerechten Verteilung von Gemeinkosten im Personalbereich. Dabei werden die personalwirtschaftlichen Prozesse (z. B. Personalbeschaffung, Bewerbungsmanagement) analysiert und die Kosten den Abteilungen oder Verantwortlichen zugeordnet, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. So wird sichtbar, welche Kosten durch bestimmte Aktivitäten entstehen und ob sich Leistungen intern oder extern günstiger erbringen lassen. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 663 f.)
Beispiel: Wenn die Personalabteilung pro Jahr 1.000 Bewerbungen bearbeitet und die Gesamtkosten dafür 50.000 € betragen, ergibt sich ein Prozesskostensatz von 50 € pro Bewerbung.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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