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Prozessbetrachtung

14. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Prozessbetrachtung beurteilt wirtschaftliche Ergebnisse nicht nach ihrem Endzustand, sondern nach dem Entstehungsprozess. Als wohlfahrtssteigernd gelten vor allem Ergebnisse, die aus freiwilligen Tauschhandlungen hervorgehen, da man daraus schließen kann, dass sich niemand schlechter und mindestens eine Person besser stellt. (vgl. Roth 2021, S. 22 ff.)


Beispiel: Jakob zahlt freiwillig einen Aufpreis für eine Metallic-Lackierung, und die Autolackiererin bietet diese Leistung zu diesem Preis an. Da beide dem Tausch zustimmen, geht die Prozessbetrachtung davon aus, dass sich beide besserstellen, unabhängig davon, ob Außenstehende den Aufpreis für sinnvoll halten.


Roth, S. J. (2021): VWL für Einsteiger. 6. Auflage. München: UVK Verlag

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