Produkthaftungsgesetz
- Andreas Armster

- 2. Okt.
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Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist ein harmonisiertes EU-Gesetz, das den Hersteller verschuldensunabhängig zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein fehlerhaftes Produkt jemanden tötet, verletzt oder eine Sache beschädigt (§ 1 Abs. 1 ProdHaftG). Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung, die neben anderen Ansprüchen, etwa aus § 823 BGB, parallel geltend gemacht werden kann. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 346 f.)
Beispiel: Explodiert ein defekter Wasserkocher und verletzt den Benutzer, haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz, auch wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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