Produkthaftung
- Andreas Armster

- 2. Okt.
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Produkthaftung bezeichnet die gesetzliche Haftung des Herstellers dafür, dass fehlerhafte Produkte beim Verwender Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder bestimmten Sachen verursachen, wobei nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) verschuldensunabhängig, also im Rahmen einer Gefährdungshaftung, gehaftet wird. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 343 ff.)
Beispiel: Platzt eine fehlerhaft hergestellte Limonadenflasche im Supermarkt und verletzt einen Kunden, kann dieser den Hersteller auf Schadensersatz nach Produkthaftung in Anspruch nehmen – auch ohne nachweisen zu müssen, dass den Hersteller ein Verschulden trifft.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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