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Produktbeobachtungspflicht

Die Produktbeobachtungspflicht verpflichtet Hersteller, ihre Produkte auch nach dem Inverkehrbringen kontinuierlich zu überwachen. Erkennt der Hersteller neue Gefahren – etwa durch Kundenrückmeldungen oder wissenschaftliche Erkenntnisse – muss er warnen oder das Produkt zurückrufen. Unterlässt er dies, haftet er nach § 823 Abs. 1 BGB für daraus entstehende Schäden. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 351 f.)


Beispiel: Ein Hersteller vertreibt einen Wasserkocher, der zunächst einwandfrei funktioniert. Einige Monate später häufen sich Kundenmeldungen, dass sich der Deckel bei starkem Dampfdruck plötzlich öffnet und Verbrühungen verursacht. Erkennt der Hersteller dieses Risiko, muss er die Verbraucher warnen oder einen Rückruf starten. Tut er das nicht und jemand verletzt sich dadurch, haftet er wegen Verletzung der Produktbeobachtungspflicht.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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