Probearbeitsvertrag
Ein Probearbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag mit einer Probezeit, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen und prüfen können. Während der Probezeit gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, jedoch kann das Arbeitsverhältnis meist mit einer kürzeren Kündigungsfrist beendet werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 479)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin beginnt eine neue Stelle mit einer sechsmonatigen Probezeit. Nach drei Monaten stellt der Arbeitgeber fest, dass die Stelle nicht passend ist, und kündigt das Arbeitsverhältnis mit der verkürzten Kündigungsfrist.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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